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Keine Diisocyanat-Schulungspflicht bei Standard Mipa Härtern

  • Mipa News

Mit der Anpassung der REACH-Verordnung aus 2020 sind in ganz Europa ab dem 24.08.2023 zusätzliche Schulungen für Anwender zum Umgang mit Diisocyanaten verbindlich vorgeschrieben. Alle Mipa Härter aus den Standardsortimenten Autolack und Industry unterschreiten jedoch bereits seit langem den neuen Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent und können daher weiterhin uneingeschränkt ohne Schulungspflicht angewendet werden.

Somit ist sichergestellt, dass die bekannten Qualitäten zukünftig nicht angepasst werden und sich die Verarbeitung nicht ändert. Außerdem müssen sich Mipa Verarbeiter nicht um die zeitaufwändige und kostenintensive Schulung von Mitarbeitenden kümmern.

Sollten Sie von der neuen Richtlinie betroffene Produkte verwenden, können Sie die notwendige Schulung z.B. auf folgender Plattform durchführen: www.safeusediisocyanates.eu 

Diisocyanate Schulungspflicht bei Mipa Härtern nicht notwendig